Baumanagement, Fachkraft für Arbeitssicherheit und SIGEKO
hat seine freiberufliche Tätigkeit zum 01.01.2022 aus Altersgründen eingestellt.
Herr Himsel steht weiterhin für fachliche Anfragen zur Verfügung.
Die Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit wird teilweise weitergeführt durch
EHSS GmbH
Dellbrückstr. 18A
66127 Saarbrücken
www.ehss.biz
Die Aufgaben von Baumanagement Himsel gliedern sich in die Arbeit als:
1. Fachkraft für
Arbeitssicherheit (z.B. als HSE-Manager)
(Zulassung mit Urkunde nach dem Gesetz über Betriebsärzte,
Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
sowie Anerkennung der Südwestlichen Bau-Berufsgenossenschaft)
Verband für Sicherheit, Gesundheit, und Umweltschutzbei der Arbeit e.V.
Im Leben geht es auf und ab. Da ist es besser,
manche Dinge nicht dem Zufall zu überlassen. Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz gehören dazu. Ein falscher Handgriff, eine kleine
Unachtsamkeit und das Leben nimmt eine unerwartete Wendung. Zum Beispiel
durch einen Arbeitsunfall.
Für den einzelnen bedeutet dies Einschnitte ins berufliche und private
Leben. Und auch die Unternehmen müssen mit Konsequenzen rechnen.
Ausfallkosten, gestörte Produktionsabläufe, Imageverluste: Nach
einem Arbeitsunfall läuft es nicht mehr rund im Betrieb. Intelligente
Lösungen im Arbeitsschutz minimieren diese Risiken und erhöhen
nachweislich die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens: Prävention
zahlt sich aus!
(Zitat VDSI-Image)
Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz § 5
hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure,
-techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in §
6 genannten Aufgaben zu übertragen.
Wir unterstützen und beraten Sie entsprechend ArbSiG und DGUV Vorschrift
2 - Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und
Fachkräfte für Arbeitssicherheit" u.a.bei folgenden Aufgaben:
- Unterstützung des Arbeitgebers beim Arbeitsschutz und bei der
Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich
der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.
- Sicherheitstechnische Überprüfung von Baustellen, Betriebsanlagen
und der technischen Arbeitsmittel insbesondere vor der Inbetriebnahme
und Arbeitsverfahren vor ihrer Einführung
- Beobachtung der Realisierung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
- Wir wirken darauf hin, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten
den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend
verhalten.
- Wir erstellen Gefährdungsanalysen, Betriebsanweisungen und unterweisen
Ihr Personal
2. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
(SiGeKo)
gemäß Baustellenverordnung
mit folgenden Aufgaben:
- Organisation und Koordinierung der Zusammenarbeit bauausführender
Unternehmen auf der Baustelle
- Erstellen, aushängen und anpassen der Vorankündigung
- Überprüfung der Einhaltung aller Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen
- Erstellen, Fortschreiben und Anpassen des SiGe-Planes und ggf. der
Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
sowie in zwei Leistungsbereiche gem. HOAI (Grundleistungen Nr. 6-9)
3. Bauleitung realisieren wir bei Bauausführung
der verschiedensten Objekte wie:
- Eigenheime (vom Bauantrag bis zur Gewährleistungsabnahme)
- Wohnanlagen, Bürohäuser, Werkhallen (Rohbau oder
Schlüsselfertig)
- (Einfeld- oder Groß-) Brücken (Information über
Brücken auch bei http://www.deutsche-bruecken.de)
u. a. mit folgenden Schwerpunkten:
- Unterstützung beim Einreichen des Bauantrages
- Vorbereitung und Mitwirkung der Vergabe von Bauleistungen
- Führen Ihrer Mannschaft zur ternin-, qualitäts- und kostengerechten
Realisierung einer Bauleistung auf Grundlage Ihrer Kalkulation
- Abrechnung und Betreuung der Baumaßnahme bis zur Mängelbeseitigung
und Gewährleistungsabnahme.
Durch diese Dienstleistung gewinnen Sie den Freiraum, den Sie für
Ihre Arbeit und/oder zum Akquirieren neuer Aufträge benötigen.
Der Bauleiter unterstützt Sie mit fundiertem Wissen für eine
schnelle und fachgerechte Realisierung.
4. Bauüberwachung
Baumanagement Himsel überwacht die Bauausführung u.
a. mit folgenden Leistungen:
- Kontrolle der Bauausführung auf Übereinstimmung mit der
Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und
den Leistungsbeschreibungen
- Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
- Überwachen des Zeitplanes
- Führen eines Bautagebuches
- Kontrolle gemeinsamer Aufmaße mit den bauausführenden
Unternehmen
- Abnahme der Bauleistung mit Feststellung von Mängeln
- Rechnungsprüfung
- Antrag auf (behördliche) Abnahmen und Teilnahme daran
- Übergabe des Bauwerkes einschließlich Zusammenstellung
und Übergabe der erforderlichen Unterlagen
- Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes
- Auflisten der Gewährleistungsfristen
- Überwachung der Beseitigung festgestellter Mängel
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