Aktuelles
aktuelle Meldungen und Pressemitteilungen rund um die Arbeitssicherheit | ||||||||||||||||||||||||||||||
Gesund sitzen im Büro Die fünf häufigsten Fehler beim Sitzen an Bildschirmarbeitsplätzen Zu langes, starres Sitzen und ein schlecht eingestellter Bürostuhl gehören zu den häufigsten Fehlern an Bildschirmarbeitsplätzen. Das hat nicht selten Folgen für die Gesundheit der Beschäftigten: Wer Schmerzen hat, kann sich naturgemäß schlechter konzentrieren, ist schneller müde und somit weniger leistungsfähig. Arbeitgeber und Beschäftigte sollten das Thema daher nicht als Lappalie abtun. Falsches Sitzen im Büro kann den Rücken dauerhaft krank machen. Hier die fünf häufigsten Fehler beim Sitzen an Büroarbeitsplätzen: 1. Ein falsch eingestellter Arbeitsplatz 2. Starres Sitzen 3. Nicht die ganze Sitzfläche nutzen 4. Zu langes Sitzen 5. Kein Ausgleich in der Freizeit Arbeitgeber und Arzt müssen Unfall bestätigen können. Nach Auffassung der Richter ist es nämlich Sache des Beschäftigten, den Unfall nachzuweisen. Erst dann könne geprüft werden, ob eventuelle Gesundheitsbeeinträchtigungen mit dem Unfall in Zusammenhang stünden. In dem konkreten Fall hatte ein Bauarbeiter gegen die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft geklagt. Der Mann war angeblich mit seinem Auge gegen ein Brett gestoßen. Er habe seinen Hausarzt konsultiert, der keine Verletzung feststellte. Rund fünf Jahre nach diesem Unfall diagnostizierte ein Augenarzt, dass die Netzhaut des linken Auges beschädigt sei. Der Kläger führte dies auf den damaligen Unfall zurück. Die Berufsgenossenschaft weigerte sich jedoch, einen Arbeitsunfall anzuerkennen. Das Sozialgericht folgten dieser Auffassung und verwiesen darauf, dass der Arbeitgeber den Unfall nicht bestätigen konnte. Auch der Hausarzt konnte eine entsprechende Untersuchung des Bauarbeites an dem vermeintlichen Unfalltag nicht dokumentieren. Eine Leistungspflicht der Berufsgenossenschaft sei aber nur dann gegeben, wenn feststehe, dass ein Arbeitsunfall vorgelegen habe. Die bloße Möglichkeit genüge nicht. Den Nachweis müsse der Arbeitnehmer erbringen (Sozialgericht Gießen, Az: S 3 U 226/06). Asbest Asbest ist ein Naturstoff, der als "Mineral der tausend Möglichkeiten" seit mehr als 100 Jahren in industriellen und verbrauchernahen Bereichen Verwendung gefunden hat. Asbestprodukte wurden in Deutschland zumindest bis Anfang der neunziger Jahre vor allem im Baubereich verwendet. Gute Ideen für betriebliche Verkehrssicherheit gesucht Jahr für Jahr ereignen sich zahlreiche Mobilitätsunfälle im Straßenverkehr, viele von ihnen enden tödlich. Auch der innerbetriebliche Transport und Verkehr stellt in vielen „Unterwegs - aber sicher!“ – der Wettbewerb für betriebliche Verkehrssicherheit geht in die zweite Runde. Gesucht werden innovative Lösungen, die das Unfallrisiko auf Arbeits- und Schulwegen oder beim innerbetrieblichen Transport und Verkehr senken. Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen können sich mit ihren Projekten ab sofort bewerben. Anmeldeschluss ist der 15. Juli 2015. Anmeldung über: www.vdsi-unterwegs-aber-sicher.de Die Vision Zero im Blick Dr. Walter Eichendorf, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der DGUV, spricht im Interview mit der Zeitschrift "DGUV Arbeit und Gesundheit" darüber, wie die Vision Zero, eine Welt ohne schwere oder tödliche Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, mit einer nachhaltigen Präventionskultur Wirklichkeit werden kann. Fakten: Arbeitsunfähigkeit kostet Deutschland 103 Milliarden Euro - Unfallquote so niedrig wie nie Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2010 bis 2013 Dortmund - Knapp 960.000 Arbeitsunfälle wurden 2013 in Deutschland gemeldet. Damit erreichte die Unfallquote mit 24 je 1.000 Vollarbeiter den niedrigsten Stand seit Bestehen der Diese Zahlen nennt der statistische Bericht zum Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SuGA, früher Unfallverhütungsbericht Arbeit), den die BAuA jährlich im Auftrag Während die Unfallzahlen sanken, steigt die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage wieder an. Lag sie in 2010 noch bei rund 115 Fällen pro 100 gesetzlich Krankenversicherte, gab es in 2013 Im Jahr 2013 starben 2.357 Menschen an den Folgen einer Berufskrankheit. Dies bedeutet im Vergleich zum Jahr 2010 eine Abnahme um 152 Fälle. Trotz des Verbotes von Asbest 1993 gehen Direkter Link: http://www.baua.de/de/Presse/Pressemitteilungen Berufliche Exposition mit PAK kann zu Kehlkopfkrebs führen BAuA stellt systematischen Review und Metanalyse vor Direkter Link: Handwerkszeug sicher im Griff Keine Werkstatt kommt ohne Handwerkszeug aus: Hämmer, Zangen, Seitenschneider und Schraubenschlüssel sind unverzichtbar. In der In den Unfallanzeigen dazu liest man zum Beispiel: „Beim Festziehen einer Schraube rutschte Herr A. ab und schlug sich mit dem Schraubendreher gegen die Nase.“ Die Folge: ein Nasenbeinbruch. Das Abrutschen mit dem Werkzeug beim Festziehen, öfter sogar noch beim Lösen fest sitzender Schraubverbindungen, ist geradezu ein „Klassiker“ unter den Unfällen mit Handwerkszeug. Meist schlägt dabei die Hand, die das Werkzeug führt, gegen feste Bauteile der Umgebung, oder der Beschäftigte wird selbst vom abrutschenden Werkzeug getroffen. Die Folgen solcher Unfälle sind meistens zwar überschaubar, dennoch sind sie häufig schmerzhaft und verursachen Ausfallzeiten sowie Ausgaben. Passendes Werkzeug Umgang mit Bedacht Weitere Infos: DGUV-Information „Sicherheit beim Arbeiten mit Handwerkzeugen“, Suchwort: DGUV Information 209-001, bisher: BGI 533 Der Arbeitsschutzausschuss ... ... im Unternehmen ist das koordinierende Gremium für den betrieblichen Arbeitsschutz. Hier wird über alle Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes beraten. Im Arbeitsschutzausschuss (ASA) arbeiten Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sowie die Akteure des betrieblichen Arbeitsschutzes eng zusammen. In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ist das nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sogar Pflicht. Aber auch kleine Betriebe können von den regelmäßigen Arbeitsausschussschutzsitzungen profitieren. Dem Gremium gehören in der Regel der Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter, zwei Mitglieder des Betriebsrats, Betriebsärztinnen und -ärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte an. Kommunikationsforum zum Nutzen des Betriebs ASA – so funktioniert's DGUV Vorschrift 1 Die Anwendung der Vorschrift in der betrieblichen Praxis Nach einer langen Abstimmung zwischen Unfallkassen, Berufsgenossenschaften, Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Andern tritt zum 1.Oktober 2014 die überarbeitete DGUV Vorschrift 1 ,,Grundsätze der Prävention" in Kraft. Sie löst die bisherige GUV-V A 1 (BGV A1) ab. Die DGUV Vorschrift 1 bildet damit nach der DGUV Vorschrift 2 zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung die zweite gemeinsame Unfallverhütungsvorschrift für die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Die DGUV Vorschrift 1 ist zukünftig die "Basis" - Unfallverhütungsvorschrift. In ihr sind alle grundlegenden Pflichten von Untemehmen und Versicherten festgelegt. Als weitere wichtige lnhalte enthält sie Festlegungen zur notwendigen Organisation des Arbeitsschutzes und legt mögliche Ordnungswidrigkeiten fest. Neu ist, dass nun für alle an der Arbeit beteiligten Versicherten gleichwertige Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind . Dies bedeutet deren Berücksichtigung in der Gefährdungsbeurteilung. Sie werden in den meisten Fallen denselben Gefährdungen wie Beschäftigte ausgesetzt sein, für die bereits eine Gefährdungsbeurteilung vorliegt. Die Pflicht des Untemehmers, die Befähigung von Beschäftigten, ggf. auch von sonstigen mitarbeitenden Personen, für die vorgesehenen Tätigkeiten zu prüfen, ist in §7 um den Hinweis auf erforderliche Qualifikationen ergänzt worden. Nicht unerwähnt bleiben sll die Tatsache, dass neben der fachlichen auch die persönliche Eignung eine Rolle spielt. Mangelnde Zuverlässigkeit spielt in Urteilen zur fehlenden persönlichen Eignung neben fachlichen Defiziten die größte Rolle. §7 Abs. 2 der UW bezieht außerdem alle persönlichen Einschränkungen ein, die eine Erhöhung der Gefährdung mit sich bringen können, also auch akute oder permanente gesundheitliche, körperliche oder psychische Einschränkungen, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass diese für die Verantwortlichen erkennbar sind. Neu aufgenommen wurde in § 26 die Regelung, dass als Ersthelfer auch solche Personen eingesetzt werden dürfen, die über eine sanitätsdienstliche/rettungsdienstliche Ausbildung oder über eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens verfügen. Außerdem sind diese Personen von der Pflicht zur allgemeinen Fortbildung bei ermächtigten Stellen befreit, sofern sie bei ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen sanitäts- oder rettungsdienstlichen Tätigkeit regelmäßig Erste-Hilfe-MaBnahmen durchführen oder sich anders fortbilden. Regelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge befinden sich in der DGUV Vorschrift 1 nicht mehr. Sie sind durch die Bestimmungen in der neuen Fassung der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) abgelöst worden. An dieser Stelle sei auf die neu erschienene DGUV Information 250-010 zu Grundsätzen für die Festlegung und Durchführung von Eignungsuntersuchungen verwiesen. BGR A13 Als Arbeitshilfe zur DGUV Vorschrift 1 ist auf der Basis der BGR A 1 und GUV-R A1 die DGUV Regel 100-001 entwickelt worden, die konkrete Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen enthält. Die wichtigsten Änderungen und Ergänzungen der DGUV Regel 100-001 im Vergleich zur alten Regel BGR A1 bzw. GUV-R A1 sind: Grundpflichten des Unternehmers Dokumentation der Gefährdungsbeurtellung Befähigung für Tätigkeiten Pflichtenllbertragung Ersthelfer Leitlinie für Führungskräfte: Psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz Gute Nachrichten für Führungskräfte: bei psychischen Erkrankungen ihrer Mitarbeiter können sie helfen. Wie das geht, erfahren Chefs jetzt in der neuen, praxisorientierten Broschüre der Barmer GEK und des Dachverbandes Gemeindepsychiatrie e.V. Erkennen, Handeln, Einbinden, Vorbeugen: auf vier Gestaltungsebenen werden klare Handlungsempfehlungen gegeben. Die Broschüre kann kostenlos heruntergeladen werden. Direkt zur Broschüre Betrieblicher Brandschutz: Unterweisung und Brandschutzhelfer sind das A und O Brandschutz-Tipps vom bvbf weiterführender Link: www.arbeitsschutz-portal.de Bewährte Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen/Überprüfungen Grundsätzlich müssen Arbeitsmittel in angemessenen Zeitabständen gemäß Punkt 3.4 und 3.5 durch eine zur Prüfung befähigte Person nach Punkt 3.3 geprüft werden. Werden Arbeitsmittel während der üblichen Arbeitszeiten betrieben (z. B. Einschichtbetrieb), hat sich ein jährlicher Prüfabstand bewährt. In Abhängigkeit der Einsatzbedingungen und der betrieblichen Verhältnisse (z. B. Mehrschichtbetrieb) können darüber hinaus Prüfungen in kürzeren Zeitabständen erforderlich sein. Die Sicht- und Funktionsprüfung als Bestandteil der täglichen Inaugenscheinnahme ist in Tabelle 3 zu finden. Diese Fristen sollten in die Gefährdungsbeurteilungen mit aufgenommen und in der Praxis eingehalten werden. Diese Prüffristen ensprechen dem Stand der Technik, sind zweckmäßig, erprobt und haben sich bewährt. Damit wird ein Schutzniveau beschrieben, das in Fachkreisen vorherrschend als angemessen betrachtet wird und Rechtssicherheit bietet. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.baua.de ARGE Baurecht: Bauherren müssen SiGeKo beauftragen 15.07.2014 BERLIN (DAV) Seit 1998 regelt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen kurz Baustellenverordnung oder BaustellV, welche Pflichten der Bauherr im Einzelnen hat, wie etwa die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo). Das kann selbst kleine Baustellen treffen. Sobald dort mehrere Beschäftigte verschiedener Unternehmen gleichzeitig arbeiten, muss der Bauherr unter Umständen einen SiGeKo beauftragen. SiGeKos müssen sich speziell qualifizieren. Sie müssen Architekt, Ingenieur, staatliche geprüfte Techniker oder Meister sein, mindestens zwei Jahre beruflich Erfahrung gesammelt und eine entsprechende Zusatzqualifikation im Bereich der Arbeitssicherheit nachweisen. Private Bauherren sollten sich am besten schon bei der Wahl ihrer Planer und Baufirmen nach entsprechenden Zusatzqualifikationen der Mitarbeiter erkundigen, rät die ARGE Baurecht. Publikationen Arbeitssicherheit Das einheitliche Auftreten aller Unfallversicherungsträger der DGUV hat nun auch Konsequenzen für die Nummerierung der Schriften. Um den Übergang zu erleichtern, hat die DGUV eine Transferliste aufgestellt, die nach den alten Bezeichnungen sortiert ist. Es ist damit zu rechnen, dass die Liste in nächster Zeit noch reduziert werden kann, wenn individuelle Vorschriften und Regeln durch gemeinsame ersetzt werden. Ab dem 01.05.2014 ändert sich die Systematik des Schriftenwerks. Dies ist notwendig geworgeworden, um Überschneidungen, die sich aus der Die Transferliste finden Sie unter: FLOTTENMANAGEMENT Seit über 10 Jahren begeistert Hilti Flottenkunden mit einem unvergleichlichen All-Inclusive Service. Flottenmanagement bietet Ihnen nicht nur Flexibilität, Transparenz, Produktivität und Sicherheit, sondern auch steuerlich und finanziell größtmögliche Vorteile. Mit einem fixen monatlichen Betrag deckt Hilti Ihre gesamten Geräte-, Service- und Reparaturkosten ab. Das vereinfacht Ihre Budgetierung und Finanzplanung durch klare, transparente Kosten und befreit Sie von lästigen Administrationsarbeiten. Außerdem profitieren Sie von stets einsatzbereiten Geräten, mit denen Ihre Mitarbeiter länger und effizienter arbeiten können. Bei Hilti steht professionelles Flottenmanagement für: Wesentliche Vorteile und mehr Informationen finden Sie unter: https://www.hilti.at und in einer ausführlichen Präsentation. Straßenverkehrsrechtliche Änderungen Mit der 48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurden Neuerungen für Fahrzeuge eingeführt. Die Verordnung wurde am 26. Juli 2013 im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2803 bekannt gegeben und ist am 1. August 2013 in Kraft getreten. Zu den Neuerungen gehören u. a. die Mitführpflicht einer Warnweste im Kraftfahrzeug (bisher war dies nur für Dienstfahrzeuge vorgesehen) sowie die Möglichkeit, seit dem 1. August 2013 eine Batterie- und Akkubeleuchtung statt eines Dynamos als Beleuchtungseinrichtung an Fahrrädern zu verwenden. Kosten eines Arbeitsunfalls Ein schwerer Arbeitsunfall kann mit allen anfallenden Kosten der medizinischen Rehabilitation und beruflicher Wiedereingliederung mehrere hunderttausend Euro kosten. Für viele Betriebe stünde die Existenz auf dem Spiel, wenn sie dafür haften müssten. Zum Glück gibt es die Berufsgenossenschaften, die sich um die Rehabilitation der Versicherten kümmert – mit allen geeigneten Mitteln. Den Tag wird Karl nicht so schnell vergessen.
Neuer Zahlenschlüssel aus einem Guss Systematische Umstellung des DGUV-Vorschriften- und Regelwerks: Das Vorschriften- und Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung unterstützt Betriebe und Beschäftigte darin, Arbeitsplätze gesund und sicher zu gestalten. Es ist vielfältig und diversifiziert, um allen Branchen passgenaue Lösungen anbieten zu können. Ab dem 01.05.2014 wird die Systematik des Schriftenwerks sich verändern. Kürzel wie BGV/GUV-V, BGI/GUV-I oder GUV-SI wird es deshalb in Zukunft nicht mehr geben. Durchgängig werden die Schriften in vier Kategorien eingeteilt werden: DGUV Vorschriften, DGUV Regeln, DGUV Informationen und DGUV Grundsätze. Den gesamtenArtikel können sie nachlesen unter: http://www.bgetem.de Treppen gehören zu den Unfallschwerpunkten überhaupt. Über die maßliche Gestaltung von Treppenstufen einschließlich Schrittmaßregeln greift sie unter anderem Themen wie Treppenlaufbreite und -durchgangshöhe, Geländer und Handläufe, Schutz vor Ausrutschen, Stolpern und Hängenbleiben, Beleuchtung, Reinigung und Pflege sowie die Unterweisung der Beschäftigten auf. Damit kann die Broschüre als wichtige Informationsquelle zu wesentlichen Regeln und Empfehlungen zur Sicherheit auf Treppen verwendet werden. Zudem beschränkt sie sich nicht auf eine einseitig technische Sicht, sondern erlaubt zu beurteilen, inwieweit eine Treppe bewegungsoptimal ist und somit einen unbeeinträchtigten Bewegungsablauf ermöglicht. Die Broschüre spricht einerseits Interessenten aus dem Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes - als Nutzer von Treppen - an, andererseits auch Architekten, Bauingenieure und Baubetriebe, die mit der Planung und dem Bau von Treppen befasst sind. Die Broschüre "Treppen - funktionell, nutzerfreundlich, sicher" gibt im PDF-Format unter www.baua.de/publikationen. Hier kann auch die Druckversion bestellt werden. Direkter Link: www.baua.de/dok/669136 Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber: Dabei sind Sie als Arbeitgeber und Halter der Fahrzeuge dazu verpflichtet, die Kontrolle der Führerscheine bei der Überlassung von Firmenfahrzeugen an Ihre Arbeitnehmer regelmäßig durchzuführen. Die gesetzliche Grundlage für die Führerscheinkontrolle ergibt sich aus dem Straßenverkehrsgesetz § 21 StVG Absatz 1 Ziffer 2. Dort ist geregelt, dass derjenige mit einer Freiheitsstrafe bis zu einen Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden kann, wer als Halter eines Kraftfahrzeuges anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat, oder dem das Führen eines Fahrzeuges nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist. Aufgrund diverser Rechtsurteile ist es nicht ausreichend, bei erstmaliger Überlassung eines Kraftfahrzeuges an eine andere Person, sich den Führerschein zur Einsicht vorlegen zu lassen. Die halbjährliche Kontrolle der Originaldokumente reicht dabei in der Regel aus und ist angemessen. Es sei denn, es gibt bei Mitarbeitern Auffälligkeiten - wie eine erhöhte Anzahl von Ordnungswidrigkeiten durch z.B. Geschwindigkeits- oder Parkdelikte. Dann wird die Prüfung in kürzeren Abständen empfohlen (einmal pro Quartal). Zu kontrollieren sind dabei die Führerscheine aller Mitarbeiter, die Firmenfahrzeuge nutzen, unabhängig davon, ob es sich um ein personenbezogenes Dienstfahrzeug oder ein Fahrzeug aus dem Firmenpool handelt. Mit dem bloßen Einsehen der Originaldokumente ist es aber nicht getan, denn die augenscheinlich durchgeführte Kontrolle muss entsprechend dokumentiert sein. Fügen Sie entsprechende Kopien bitte den Personalakten hinzu. Zudem haben Sie als Fahrzeughalter auch zu überprüfen, ob eine Beschränkung eingetragen wurde (z.B. nur das Führen eines Fahrzeugs mit Automatikgetriebe). Kein Verstoß stellt hingegen die Nichtbeachtung einer persönlichen Auflage des Arbeitnehmers dar (z.B. Brillenpflicht). Unterlassen Sie als Fahrzeughalter diese Pflichten, so kann dies sowohl strafrechtliche wie auch zivilrechtliche – und damit auch versicherungsrechtliche – Folgen haben. Arbeitsmedizinische Vorsorge wird gestärkt Arbeitsmedizinische Vorsorge sollte nicht nur bei klassischen Gesundheitsgefährdungen wie z.B. Gefahrstoff- oder Lärmexpositionen genutzt werden. Vermuten Beschäftigte beispielsweise einen Zusammenhang zwischen einer psychischen Störung und ihrer Arbeit, ist der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin für sie eine erste Anlaufstelle. Wichtig ist, dass Betriebsärzte und Betriebsärztinnen das Vertrauen der Beschäftigten genießen. Mit der Änderungsverordnung wird daher über eine neue Terminologie und durch Klarstellungen besser als bisher verdeutlicht, dass es bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge nicht um den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen geht und dass es keinen Untersuchungszwang gibt. Im Vordergrund stehen individuelle Aufklärung und Beratung, auch zu Fragen des Erhalts der Beschäftigungsfähigkeit. Die Änderungsverordnung enthält darüber hinaus Aktualisierungen im Anhang zur Angebotsvorsorge bei gefährdenden Tätigkeiten und zur Pflichtvorsorge bei besonders gefährdenden Tätigkeiten. Dadurch wird die arbeitsmedizinische Vorsorge an den Stand der Wissenschaft angepasst. Für alle übrigen Tätigkeiten kommt die Wunschvorsorge in Betracht. Insgesamt wird der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten dadurch verbessert. Eine Informationsbroschüre kann hier heruntergeladen werden: BAuA-Bericht zur ständigen Erreichbarkeit in Beruf und Freizeit Die analysierten Studien zeigen, dass mehr Arbeit ins Privatleben Einzug hält. Je stärker, desto mehr nehmen die Beschäftigten die Beeinträchtigungen des Privatlebens durch die Arbeit wahr. Der empfundene Stress oder das Nicht-Abschalten vom Job verschlechtert ihre Befindlichkeit. Andererseits stärkt das Gefühl gebraucht zu werden, die Arbeitszufriedenheit und Leistungsfähigkeit. Darüber hinaus eröffnet moderne Informationstechnologie neue Möglichkeiten, Privates und Beruf besser zu vereinbaren. So kann beispielsweise das Büro früher verlassen werden, weil man in Notfällen per Handy erreichbar ist oder Arbeit später zuhause erledigt. Weitere Informationen erhalten Sie im Bericht "Die Auswirkungen arbeitsbezogener erweiterter Erreichbarkeit auf Life-Domain-Balance und Gesundheit"; Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2013; 48 Seiten. Das PDF-Dokument gibt es unter www.baua.de/publikationen Direkter Link: www.baua.de Arbeitsunfälle: Gleich zum Wochenanfang ereignen sich die meisten Arbeits- und Wegeunfälle. Am Montag heißt es: Besonders wachsam sein! Offensichtlich haben viele Beschäftigte zum Wochenanfang Anlaufschwierigkeiten. Denn am Montag ereigneten sich nach einer aktuellen Statistik die meisten Arbeitsunfälle pro Wochentag: Über 12.500 entsprechende Ereignisse zählte die Berufsgenossenschaft im Jahr 2012. "Ab dem Dienstag sanken die Zahlen von Wochentag zu Wochentag", berichtet Albrecht Liese, Leiter der Präventionsdienste der BGW. "Zum Ende der Arbeitswoche, am Freitag, waren es dann noch knapp 9.900 Unfälle. Und am Wochenende, wenn auch weniger Menschen arbeiten, lagen die Zahlen deutlich darunter." Ein ähnliches Bild ergeben die Daten bei den Wegeunfällen – also den Unfällen, die sich auf dem Weg zur Arbeit oder zurück ereignen. Auch hier führte im Jahr 2012 der Montag die Statistik an. Das liegt sicher auch daran, dass montags viele Wochenendpendler morgens längere Strecken auf der Straße verbringen.
Ob am Arbeitsplatz oder in der Freizeit, ob selbst gewählt oder aufgezwungen: Lärm ist in unserer Gesellschaft allgegenwärtig. In vielen Fällen erreicht dieser Lärm allerdings nicht die gehörschädigende Lautstärke von 85 Dezibel dB(A) oder mehr. Und doch kann er das körperliche, psychische und soziale Wohlbefinden nachhaltig mindern. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) rät daher anlässlich des internationalen Tags gegen den Lärm am 24. April 2013, ruhig auch dann zum Gehörschutz zu greifen, wenn der Gehörschaden noch nicht droht, wohl aber Stress und Leistungsminderung.
Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen. Eine kurze Unaufmerksamkeit kann unter Umständen nicht nur zu gefährlichen Verkehrssituationen oder riskanten Fahrmanövern, sondern auch zu schlimmen Unfällen führen. Jeder zweite Autofahrer gab in einer repräsentativen Befragung des Deutschen Verkehrssicherheitsrates an, durch Ablenkung schon einmal in eine brenzlige Situation geraten zu sein. In der Schweiz zum Beispiel werden „Unaufmerksamkeit und Ablenkung“ als eigene Kategorie in der Unfallstatistik geführt und aktuell als Ursache für jeden vierten schweren Unfall angegeben.
Stolpern, (Aus-)Rutschen und Stürzen (Stolpern_Rutschen_Stuerzen.pdf) Das Fehlverhalten der Beschäftigten ist der größte Gefährdungsfaktor! Stolpern, Ausrutschen und Stürzen sind nicht nur alltägliche Unfallrisiken, sondern gehören auch zu den häufigsten Unfallarten unter den meldepflichtigen Arbeitsunfällen. Um diesen Gefahren begegnen zu können, reichen Maßnahmen für Bodenbeläge und Schuhwerk nicht aus. Prüfen Sie deshalb auch die Ordnung am Arbeitsplatz, Arbeitsorganisation und die Einstellung des einzelnen Mitarbeiters. Rutschhemmung ist komplex Zusätzlich droht die Gefahr des Stolperns wegen Beiden Unfallarten gemeinsam ist zudem die Ursache einer mangelhaften Beleuchtung, aber auch der Unachtsamkeit oder Hektik des betroffenen Unfallopfers. Suchen Sie aktiv nach Stolperstellen! Eine regelmäßige Begehung sowie die Auswertung der Unfallberichte werden die Unfallschwerpunkte im Unternehmen bald zu Tage führen. Allerdings sollten Sie daran denken, nicht nur die vorgesehenen Verkehrsflächen und Arbeitswegen zu prüfen, da sich neue Risiken ergeben könnten, wenn jemand eine nicht vorgesehene Abkürzung wählt. Anforderungen an Verkehrswege sicherstellen Unfallschwerpunkt Treppen So sollten Sie dafür sorgen, dass Aber auch das richtige Verhalten auf der Treppe spielt eine bedeutende Rolle. So darf das Treppensteigen nicht zur Nebensache werden, die Treppe sollte in Ruhe begangen werden, der Handlauf ist zu benutzen und die Treppen sollten regelmäßig gereinigt und repariert werden. Technische Maßnahmen reichen nicht aus Fazit: Stolpern, Ausrutschen und Stürzen sind nicht einfach Alltagsprobleme Instandhaltung
Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung Die Baustelleneinrichtung wird in den Unternehmen der Bauwirtschaft im Rahmen der Arbeitsvorbereitung geplant. Mit ihr werden die Voraussetzungen zur Realisierung des vom Auftraggeber bestellten Bauwerks geschaffen. Die Baustelleneinrichtung ist Grundlage für wirtschaftliche und sichere Bauprozesse. Sie bestimmt auch die Qualität der Arbeit und Arbeitsbedingungen, bringt damit Unternehmenskultur und Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten zum Ausdruck und beeinflusst deren Motivation und Einsatzbereitschaft. Eine gute Baustelleneinrichtung demonstriert auch Außenstehenden Qualität und Kultur der am Bau Beteiligten. Bei der Arbeitsvorbereitung sind primär die Vorgaben des Auftraggebers für die auszuführende Bauleistung, die einzuhaltende Qualität und die Termine zu berücksichtigen. Diese Vorgaben des Bauherrn sind in der Leistungsbeschreibung (z. B. Baubeschreibung, Leistungsverzeichnis), in den Vertragsbedingungen und Ausführungsunterlagen (z. B. Pläne, Berechnungen) enthalten und bilden die wichtigste Grundlage auch für die Baustelleneinrichtungsplanung. Ziel des Bauunternehmens ist es dabei, das Bauwerk in der geforderten Qualität, mit möglichst geringen Kosten, unter Beachtung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, des Umweltschutzes und der Verkehrssicherungspflichten gegenüber Dritten herzustellen. Die zuletzt genannten Aspekte werden durch Rechtsvorschriften, technische Regeln sowie Vorschriften und Regeln der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bestimmt. Die rechtlichen Regelungen für den Arbeitsschutz werden maßgeblich durch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bestimmt. Die Arbeitsstättenverordnung beschreibt keine detaillierten Schutzmaßnahmen und Verhaltensvorgaben für die Gestaltung von Arbeitsstätten sondern allgemeine Schutzziele und Anforderungen. Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung können die Unternehmen diesen Spielraum nutzen, um ihre Arbeitsschutzmaßnahmen optimal an die betriebliche Situation anzupassen. weitere Informationen: bei Baumanagement Himsel oder Beurteilungstypen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge, individualisierte Schutzmaßnahmen und ärztliche Bescheinigung Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zielen primär auf die Beurteilung der Wechselwirkung eines konkreten Beschäftigten mit seiner Arbeitsumgebung. Die individuellen Untersuchungen liefern dem Arzt aber auch eine eigene Grundlage für die Beurteilung der arbeitsplatzbezogenen Schutzmaßnahmen. In der ärztlichen Bescheinigung werden lediglich Beurteilungen ersterer Art niedergelegt. Dazu gehören ggf. solche individualisierten Schutzmaßnahmen, die gesundheitliche Bedenken suspendieren. Der Beschäftigte kann eine Erwartung, wonach der Arbeitgeber solche individualisierten Schutzmaßnahmen umsetzen muss, derzeit nicht auf die Regelungen in der ArbMedVV gründen. Das Vorhandensein von Anhaltspunkten über unzureichende Schutzmaßnahmen muss der Arzt dem Arbeitgeber unabhängig von der individuellen Beurteilung mitteilen. Der Arbeitgeber muss auf diese Mitteilung durch Wiederholung der Gefährdungsbeurteilung und Herstellung des erforderlichen Schutzniveaus reagieren. Diese Mitteilung des Arztes hat nicht den sensiblen Charakter eines personenbezogenen Gesundheitsdatums, kann aber in diesem Sinne fehlgedeutet werden. Dieser Möglichkeit sollte eher durch Aufklärung als durch pauschale Forderung nach Anonymisierung begegnet werden. Link zum Volltext (PDF-Datei, 91 KB) Stauberkrankungen am Bau - Gemeinsame Initiative von Bauverbänden und staatlichen Stellen Jährlich sterben zwischen 20 und 40 Beschäftigte der Bauwirtschaft an Quarzstaub bedingtem Lungenkrebs sowie an Silikose und Siliko-Tuberkulose. Und jedes Jahr registriert die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) 60 bis 80 neue Erkrankungsfälle. Die erst kürzlich ermittelten Zahlen machen den dringenden Handlungsbedarf deutlich, so die BG BAU. Ein Grund für die Etablierung des Gesprächskreises “Staubminderung in der Bauwirtschaft“ war die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten schon im vergangenen Jahr: Durch die Branchenlösung “Kaltfräsen von Asphaltflächen“ waren auf den Baustellen Arbeitsmethoden beim Fräsen von Asphaltflächen entscheidend zurückgedrängt worden, die deutlich zu viel Staub erzeugten und durch die zahlreiche Berufskrankheiten ausgelöst worden waren. Derzeit werden zudem Arbeitshilfen zum Einsatz staubarmer handgeführter Baumaschinen, wie beispielsweise Putz- und Mauernutfräsen und Betonschleifer entwickelt. Wie Rühl betonte, "wird dem Gesprächskreis "Staubminderung in der Bauwirtschaft" auch in der Zukunft nicht die Arbeit ausgehen". Themenbereiche, für konkrete Maßnahmen zur Staubminderung seien vor allem:
Baumanagement Himsel
berät Unternehmen zu allen Fragen der Arbeitssicherheit auch unter m.himsel@baumanagement-himsel.de oder rufen Sie an: +49 (0) 9191979 37 61
|
||||||||||||||||||||||||||||||